«Die neue Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wurde jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie beinhaltet bundeseinheitliche Regeln». Diese Informationen sind von der Website http://www.si-shk.de
Die Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen löst die entsprechenden Länderverordnungen (VAwS) ab; die Übergangsverordnung verliert ihre Gültigkeit. Sowohl für Gewerbe als auch für Privatleute ergeben sich Änderungen. Der Handlungsbedarf fällt je nach Bundesland unterschiedlich aus.
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